Conclusio
Diese Möglichkeiten ergeben sich für Österreich und die Steiermark
Im Jahr 2040 wird Österreich unter Fortführung der geltenden EU-Governance und unter der Annahme weiterer Festlegungen sehr nahe bei Netto-Null Emissionen liegen. Chancen ergeben sich durch internationale Technologieführerschaft und Sicherstellung globaler Kooperationsbereitschaft, wobei Unwägbarkeiten bei der Reifegradentwicklung technologischer Innovationen bestehen. Umgekehrt wäre eine Abkehr von Klimaneutralität 2040 vor allem mit einem (inter-)nationalen Reputationsverlust und der Reduktion von Planungssicherheit verbunden.
Heruntergebrochen auf das Land Steiermark ergeben sich Konsequenzen unter anderem durch das Finanzausgleichsgesetz, welches die Aufteilung eventueller Kosten im Zusammenhang mit dem Ankauf von Emissionszuweisungen zwischen Bund (80 %) und Ländern (20 %) regelt. Die Verteilung unter den Ländern erfolgt entsprechend der Bevölkerungszahl. Das Landesbudget der Steiermark könnte demnach mit rund 140 Mio. Euro belastet werden. Das entspricht in der Größenordnung den Landesaufwendungen für den Wohnungsbau des Jahres 2024 mit rund 170 Mio. Euro.
Ausblick für die Energie Steiermark
Die Energie Steiermark hat mit dem Fahrplan Klimaneutralität 2040 bereits eine durch positive (Nachhaltigkeits-)Ratings bestätigte Roadmap zur operativen Umsetzung erarbeitet und wird diesen im Rahmen des Net-Zero Übergangplans im Jahr 2025 wieder aufgreifen und weiterentwickeln. Strategische Chancen umfassen dabei unter anderem Optionen im Bereich der grünen und flexiblen Erzeugung. Diese sind mit hohen Investitionserfordernissen verbunden.
Werden strategische Festlegungen abrupt geändert oder gar revidiert, kann das Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit von Investitionsvorhaben nach sich ziehen. Denn kapitalgebende Akteure achten auf Belastbarkeit, Stringenz und Kontinuität in langfristig-strategischen Ausrichtungen und einer konkreten operativen Umsetzung. Auch bei einer eventuellen (politischen) Abkehr Österreichs von Klimaneutralität 2040 ist es empfehlenswert, anstelle einer Aufweichung bestehender Konzernziele die zukunftsgerichtete Umsetzung ebendieser zu forcieren.