Am 28.12.2011 ist die EU-Verordnung Nr. 1227/2011 - Regulation on Energy Markets, Integrity and Transparency – Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts – „REMIT“ in Kraft getreten. Ziel der REMIT ist es, europaweit die Transparenz und somit das Vertrauen in den Energiemarkt zu stärken.
Themen wie die Vermeidung von Marktmissbrauch oder die Veröffentlichung von Insiderinformation sind gesetzlich verankert und für alle Marktteilnehmer verpflichtend vorgeschrieben. Somit unterstützt REMIT die Entstehung von transparenten Strom- und Gaspreisen in einem fairen Wettbewerbsumfeld.
Die Energie Steiermark sieht sich als Energiedienstleister - im Mittelpunkt des Handelns steht das Wohl unserer KundInnen und Partner. Die Einhaltung der Verordnung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Als moderner Energiedienstleister unterstützen wir den offenen und fairen Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten zum Vorteil aller Beteiligten.
Auf Basis der REMIT-Verordnung wurde eine konzerninterne Richtlinie erstellt. Sie stellt für alle MitarbeiterInnen der fachlich betroffenen Organisationseinheiten einen Handlungsleitfaden dar und gibt weitreichende Empfehlungen. Die Identifikation und Bewertung konkreter Compliance-Risken ist Teil des laufenden Monitoring-Prozesses. Die einzelnen MitarbeiterInnen werden hinsichtlich der Weitergabe von Insiderinformationen, Vermeidung von Marktmanipulation und Insiderhandel sensibilisiert, speziell geschult und bei Bedarf rechtlich unterstützt. Ein regelmäßiges Feedback zwischen den jeweiligen Organisationseinheiten und der fachspezifischen Compliance-Stelle erfolgt in Einklang mit den konzernzweiten Compliance-Vorschriften und garantiert somit die lückenlose Einhaltung der Richtlinie.