Wir fühlen uns der geltenden Rechtsordnung und korrekten Geschäftspraktiken in besonderem Maß verpflichtet.
Die Energie Steiermark hat in der Konzernrichtlinie „Antikorruption – Regelungen für korrekte Geschäftspraktiken“ konkrete Verhaltensregeln zur Vermeidung von Korruption festgelegt. Die Konzernrichtlinie enthält auch Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten und zu Sponsoring und Spenden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind MitarbeiterInnen der Energie Steiermark vom strafrechtlichen Begriff des Amtsträgers erfasst.