Wird in einem Elektrolyseverfahren aus Wasser mit ausschließlich erneuerbarem Strom erzeugt. Dabei wird kein CO2abgegeben.
Die Energie Steiermark begrüßt die Bemühungen der österreichischen Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere zum Hochlauf einer heimischen Wasserstoffwirtschaft. Voraussetzung für den diesbezüglichen Fortschritt ist eine gut durchdachte, kohärente Gesetzgebung, welche die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette von der Erzeugung, über die Speicherung und den Transport bis zur Nutzung abdeckt und im europäischen Verbund gezielt fördert. Erfahren Sie, wo die nationalen Legislativprozesse aktuell stehen und was auf Gesetzgebungsebene mitunter kontrovers diskutiert wird.
In den aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfen zum
sowie dem im Juni 2024 beschlossenen Wasserstoffförderungsgesetz (WFög) sind wichtige Elemente zur Unterstützung des Hochlaufs der österreichischen Wasserstoffwirtschaft bereits enthalten. Diese drei teils noch in Abstimmung befindlichen Gesetzesmaterien stellen zum aktuellen Zeitpunkt eine solide Grundlage für den angestrebten Wasserstoffhochlauf dar; jedoch sind punktuelle Anpassungen und eine stärkere Verzahnung erforderlich, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu ermöglichen. Die detaillierten Stellungnahmen der Energie Steiermark dazu finden Sie hier. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick zu den, aus Sicht der Energie Steiermark, relevantesten Aspekten und Forderungen.
Um die Umstellung und den Übergang zu grünen Gasen möglichst kostengünstig und zügig gestalten zu können, müssen ausreichend und adäquate Gesamtförderstrukturen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff (H2) während der Hochlaufphase gewährleistet sein. Die drei vorgenannten Gesetze dürfen sich daher nicht gegenseitig widersprechen, sondern müssen inhaltlich und in ihren Bestrebungen aufeinander abgestimmt sein.
Wird in einem Elektrolyseverfahren aus Wasser mit ausschließlich erneuerbarem Strom erzeugt. Dabei wird kein CO2abgegeben.
Wird auf Basis von Erdgas oder Kohle gewonnen. Bei der Erzeugung wird CO2 in die Atmosphäre abgegeben.
Ein konkretes Beispiel: Im derzeit geltenden Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sind Elektrolyseanlagen von Teilen des Netzentgeltes befreit. Diese bisher geltende teilweise Netzentgeltbefreiung wurde im Entwurf zum neuen ElWG lediglich für netzdienlich betriebene Elektrolyseanlagen (Anm.: Bezeichnung im ElWG „systemdienlich“) übernommen. Im kürzlich beschlossenen WFöG dürfen allerdings nur Elektrolyseanlagen am Förderprogramm der Wasserstoffauktionen teilnehmen, die nicht durch alternative Förderprogramme gefördert werden. Da die teilweise Netzentgeltbefreiung jedoch als staatliche Beihilfe und dementsprechend als Fördermaßnahme gewertet werden könnte, könnten netzdienliche Projekte demzufolge von der Teilnahme an Wasserstoffauktionen des WFöG ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wird die teilweise Netzentgeltbefreiung für alle Elektrolyseanlagen (derzeit) jedoch als notwendig erachtet, um die Wirtschaftlichkeit solcher Elektrolyseanlagen – zumindest in der Hochlaufphase - zu gewährleisten. Eine Beibehaltung der teilweisen Netzentgeltbefreiung oder einer ähnlichen Maßnahme für alle Betriebsarten von Elektrolyseanlagen, die zu keinem Widerspruch mit dem WFöG führt, erscheint geboten.
Auch die Versorgung der Industrie mit grünem Gas - respektive zu großen Teilen (grünem) Wasserstoff - zu angemessenen Kosten ist entscheidend. Mehrkosten und eine daraus resultierende sinkende Attraktivität des Wirtschaftsstandortes müssen im Interesse aller Beteiligten verhindert werden. Der Fokus muss in diesem Fall auf das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) und dessen §11 gerichtet sein, welcher die entsprechende Fördermöglichkeit von Mehrkosten aus der Beschaffung von grünen Gasen beschreibt. Grundsätzlich entstehen in der Phase des Wasserstoffhochlaufs durch die Beschaffung von grünen Gasen - zur Erreichung der vorgeschlagenen Grüngasquoten – Mehrkosten für den Gasversorger. Werden diese grünen Gase aber nicht beschafft, sind lt. dem EGG Ausgleichszahlungen fällig, die ebenfalls zu Mehrkosten führen.
Der §11 des EGG bietet dem Gesetzgeber die Möglichkeit, die Mehrkosten aus der Beschaffung von grünen Gasen zu fördern, um die höhere Belastung für Endkund:innen in diesem Fall zu minimieren. Dadurch wird die Beschaffung von grünen Gasen, gegenüber dem in Kauf nehmen von Ausgleichszahlungen für den Gasversorger, attraktiver. Gleichzeitig entsteht ein Fördersystem, dessen notwendiges Budget exakt an die vorgegebenen Grüngasquoten angepasst ist. Mit einer solchen Regelung könnte das finanzielle Gleichgewicht gewahrt und die Erfüllung der Grüngasquoten unterstützt werden. Dies würde den Energieversorgern helfen, die erhöhten Kosten für die Beschaffung von erneuerbaren Gasen in der Phase des Wasserstoffhochlaufs zu bewältigen, ohne dass die Kosten in vollem Umfang auf Endkund:innen gewälzt werden müssten.
Zusätzlich zur Förderung der Wasserstofferzeugung und -nutzung ist der Ausbau der Infrastruktur wesentlich, um den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen. Damit einher geht der Ausbau der Stromnetze, um die steigende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aufnehmen zu können, als auch der Ausbau von Wasserstoffnetzen und die Umrüstung von Gasnetzen in Wasserstoffnetze.
Für alle Wasserstoff-Förderinstrumente sollten Antragsverfahren einfach, pragmatisch und niederschwellig gestaltet sein. Ausschreibungen sollten demzufolge möglichst praxisnah ausgestaltet und die Anforderungen so gewählt sein, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen teilnehmen können. Helfen würde eine gemeinsame Antragsstelle für Förderungen aus dem Wasserstoffförderungsgesetz und dem Erneuerbares-Gas-Gesetz, wodurch sich der Verwaltungsaufwand für Antragsteller:innen minimieren ließe.
Insgesamt müssen die einzelnen Gesetzesinitiativen stärker verknüpft und aufeinander abgestimmt sein, um ein ideales Umfeld für den heimischen Wasserstoffhochlauf zu schaffen. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung und Förderung aller relevanten Bereiche der H2-Wertschöpfungskette kann die Wasserstoffwirtschaft in Österreich erfolgreich und somit kostengünstig und zügig ausgebaut werden. Die Energie Steiermark schätzt die konstruktive Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stakeholder:innen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene und ist bereit, ihren Beitrag als steirischer Leitbetrieb für eine nachhaltige, versorgungssichere und leistbare Energie- und Wasserstoffversorgung zu leisten.