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Ausblick auf die wichtigsten Initiativen der heimischen und europäischen Energiepolitik: Während Österreichs Energieunternehmen mit der inhaltlichen Analyse und operativen Umsetzung des kürzlich beschlossenen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) im Detail beschäftigt sind, arbeiten politische Vertreter:innen mit einem nationalen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), einer UVP-Novelle, einem Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und einem Erneuerbaren-Gase-Gesetz (EGG) an weiteren wesentlichen Gesetzesinitiativen. Ebenso wird auch auf europäischer Ebene an neuen legislativen und nicht legislativen Gesetzesinitiativen im Energie-, Klima- und Umweltsektor gefeilt. Im neuen Jahr warten mit dem europäischen Netze-Paket und den Änderungen im Emissionshandelssystem inhaltlich entsprechend große Brocken.
Österreich und die Steiermark
So richtig hat niemand mehr in der österreichischen Energiewirtschaft an einen Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) im Kalenderjahr 2025 geglaubt. Mit der Zustimmung der Grünen im Nationalrat sicherten sich die Regierungsparteien jedoch die für einen Beschluss erforderliche Zweidrittelmehrheit. Das Gesetz oder die größte Strommarktreform der vergangenen 20 Jahre, wie Entscheidungsträger:innen das ElWG nennen, ist mit 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die eigentliche Arbeit für Energieunternehmen - die Interpretation und zeitnahe Umsetzung aller Vorgaben – läuft damit richtig an.
Als Begleitmaßnahmen des ElWG wurden das Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern sowie die Senkung der Elektrizitätsabgabe auf EU-Mindestniveau beschlossen. Diese zwei Maßnahmen sollen kurzfristig wirken, während die Effekte des ElWG-Beschlusses auf den Strompreis wohl erst deutlich zeitverzögerter spürbar werden. Konkret wurde die Elektrizitätsabgabe für Haushalte für ein Jahr auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Unternehmen auf 0,82 Cent/kWh gesenkt. Branchenvertreter:innen gehen davon aus, dass private Endkund:innen-Rechnungen durch diese steuerliche Maßnahme um etwa fünf Prozent sinken werden – für einen durchschnittlichen österreichischen Haushalt (3.500 kWh Jahresverbrauch) sind das rund 60 Euro im Jahr 2026.
Neben dem relevantesten und umfangreichsten aller Energiegesetze in 2025, dem ElWG und den Begleitmaßnahmen, gab und gibt es ein ganzes Bündel an Gesetzesinitiativen und auch Neuerungen für das Jahr 2026, auf die wir folgend überblicksmäßig eingehen:
Kurz vor dem Jahreswechsel wurden die Novelle der EAG-Marktprämienverordnung 2026 sowie die Novelle der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2026 noch in Begutachtung geschickt.
Erfreulich ist, dass die Stromnetztarife gemäß Gas- und Strom-Systemnutzungsentgelte-Verordnungen (SNE-VO) zum Jahreswechsel nur leicht erhöht wurden; im Netzgebiet Steiermark sind diese sogar leicht gesunken. Im Österreichschnitt ergeben sich ab 2026 um etwa 1,3 Prozent höhere Stromnetztarife für Haushalte. Das entspricht laut Regulierungsbehörde E-Control einer zusätzlichen Belastung von rund 5 Euro pro Jahr. Zudem wird es bei den Netzentgelten für Strom erstmals einen Rabatt für all jene geben, die Strom in den Sommermonaten zur Mittagszeit verbrauchen. Der sogenannte, reduzierte Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) von 20 Prozent auf den Arbeitspreis gilt erstmals zwischen 1. April und 30. September in den Stunden von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Mit 1. Jänner 2026 wurde das nationale NIS-Gesetz beschlossen, welches nunmehr mit 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Dieses Gesetz gilt unmittelbar für mehr als 5.000 Organisationen und Unternehmen in Österreich, die nun eine Reihe von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen haben. Die europäische NIS2-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssysteme ist ein europäisches Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit und damit auch für den Energiesektor, als Betreiber von kritischer Infrastruktur, von besonderer Relevanz.
Industriestrategie bringt Industriestrompreis ab 2027
Am 14. Jänner 2026 wurde die seit Längerem von Industrie- und Wirtschaftsseite geforderte Industriestrategie der Bundesregierung veröffentlicht. Daraus gingen eine Reihe von Maßnahmen für den Wirtschaftsstandort Österreich wie etwa die Aufhebung des CO2-Speicher-Verbots (CCS) sowie die Nutzung von CO2 als Rohstoff (CCU), die Einführung eines Industriestrompreises ab 2027 sowie die Verlängerung des Industriestrombonus (SAG) bis 2029 hervor. Eine ausführliche Analyse zur Industriestrategie finden Sie hier.
Ins Jahr 2026 mitgenommen hat die Bundesregierung zwei weitere Gesetze zur Verfahrensbeschleunigung. Einerseits das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) inklusive Vollkonzentration 3. Abschnitt (B-VG) und andererseits das nationale Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Mit zweiterem Gesetz sollen in und von den Bundesländern Beschleunigungsgebiete ausgewiesen und damit der Bau von Anlagen für die erneuerbare Energieerzeugung schneller realisiert werden können. Laut Bundesregierung sollen beide Gesetze bis Ende Februar 2026 zur Begutachtung freigegeben werden.
Offen ist nach wie vor das schon einmal im österreichischen Parlament erfolglos behandelte Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG), welches den Anteil von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis zum Jahr 2030 über ein Marktprämienmodell deutlich erhöhen und damit die Versorgungssicherheit in Österreich weiter verbessern soll. Auch Wasserstoff wird im EGG eine Rolle spielen. Während die Stimmen rund um ein EGG immer leiser werden, wurden in den vergangenen Monaten jene um das Gaswirtschaftsgesetz (GWG), als Pendant zum kürzlich beschlossenen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) lauter. Für den erneuerbaren Gas- sowie den noch jungen Wasserstoffsektor soll mit dem GWG ein umfangreiches Regelwerk geschaffen werden.
Immer noch auf sich warten lässt ein nationales Klimagesetz, wie das bisherige Klimaschutzgesetz künftig heißen soll. Bis 2030 muss Österreich die Menge seiner klimaschädlichen Gase halbieren und in den verschiedenen Bereichen Emissionsreduktionen festlegen, um unter anderem substanzielle Pönalezahlungen zu vermeiden.
Europäische Union
Die drei wesentlichen Institutionen der EU - das EU-Parlament, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission - haben ihre gemeinsamen legislativen und nicht legislativen Prioritäten für das Jahr 2026 bereits bekannt gegeben. Das Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 steht unter dem Motto „Europe's Independence Moment". Energie bleibt demnach weiterhin ein zentrales Politikfeld.
Netze-Paket
Zu den 2026 vorrangig zu behandelnden Gesetzgebungsvorschlägen zählen das Netze-Paket, welches im Rat und im EU-Parlament bereits debattiert wurde. Seit Dezember 2025 liegt das Paket zur Konsultation auf und umfasst eine Mitteilung zum Netze-Paket, einen Vorschlag zur Überarbeitung der TEN-E-Verordnung, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, für Leitlinien für effiziente und zügige Netzanschlüsse und für die Ausgestaltung von Differenzverträgen (CfDs).
Auf der Prioritätenliste der EU-Kommission weit oben stehen auch sektorale Vorschläge im Rahmen des nächsten EU-Haushalts (2028-2034) wie beispielsweise die Connecting-Europe-Facility (CEF) und Gesetzesvereinfachungen zum Bürokratieabbau. Dabei sollen Digitalisierung und Cybersicherheit adressiert werden. Ebenso vorrangig behandelt werden soll das Automobilpaket.
Konkret präsentiert werden sollen im Energiebereich 2026 zudem der Aktionsplan zur Elektrifizierung des Wärme- und Kältesektors, eine Änderung der Governance-Verordnung aus dem Jahr 2018, ein Energieunion-Paket für das kommende Jahrzehnt mit einem Gesetz für die CO2-Transportinfrastruktur und den CO2-Markt sowie eine Vereinfachung des Energierechts durch einen sogenannten Omnibus-Rechtsakt.
Zudem stehen für 2026 eine Überarbeitung der nationalen Klimaziele und Flexibilitäten sowie eine Anpassung des EU-Emissionshandels (ETS) für Schifffahrt, Luftfahrt und stationäre Anlagen auf dem Programm. Nachdem sich die EU-Mitgliedsstaaten Ende 2025 auch auf ein Klimaziel für 2040 geeinigt haben, können nun auch die Verhandlungen zum Post-2030 Framework voranschreiten.
Ergänzungsvorschläge und flankierende Maßnahmen in Bezug auf das bewährte Modell der Merit Order (Preisbildung) werden auch in diesem Jahr laufend geprüft. Als eine von mehreren Reaktionen auf die vor mehreren Jahren aufgetretenen Verwerfungen auf den europäischen Energiemärkten hat die EU-Kommission bereits einen „Krisenmodus“ beschlossen, welcher künftig europaweite Markteingriffe ermöglicht und marktseitige Verwerfungen angemessen begrenzt. Zudem will die EU-Kommission mit dem Weißbuch zur Marktintegration einen Leitfaden für künftige Legislativvorschläge und Maßnahmen für effiziente, sichere und wettbewerbsfähige Strommärkte in der EU schaffen.
Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2026
- Q1 - Jänner bis März
VO über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor (legislativ)
VO über die Versorgungssicherheit im Erdgassektor (legislativ)
Aktionsplan Elektrifizierung
Fahrplan für die Digitalisierung und KI im Energiesektor
VO zur Stärkung der Energiesicherheit (legislativ)
Strategie für Wärme und Kälte
European Innovation Act (legislativ)
Weißbuch zur Marktintegration (Strommarktdesign)
- Q2 - April bis Juni
Energieprodukt Omnibus (legislativ)
Public Procurement Act (legislativ)
Cloud and AI Development Act (legislativ)
Operativer Start der Dekarbonisierungsbank
- Q3 - Juli bis September
Rahmen für Energieeffizienz-Richtlinie (legislativ)
Entwicklung der CO₂-Transportinfrastruktur und -märkte (legislativ)
Rahmen für erneuerbare Energien-Richtlinie (legislativ)
Circular Economy Act
- Q4 - Oktober bis Dezember
Überarbeitung der Governance der Energieunion und der Klimapolitik (legislativ)
Advanced Materials Act (legislativ)




