Sie ist in der Energie Steiermark fixer Bestandteil: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch welche Auswirkungen hat diese gesetzlich normierte Berichtspflicht auf den Arbeitsalltag in Unternehmen? Zukünftig müssen mehr Informationen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) veröffentlicht werden, wodurch alle Bereiche des Unternehmens involviert sind. Transparenz gewinnt als Ergebnis an Bedeutung, Berichtsunterlagen durchlaufen vor Veröffentlichung umfassende Überprüfungen durch Wirtschaftsprüfer:innen. Mit der Berichterstattung werden Entscheidungsprozesse komplexer, dafür aber bietet sie messbare und vergleichbare Nachhaltigkeitsleistungen.
Damit Europa bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent unserer Erde wird – so lautet das im europäischen Green Deal verankerte Ziel - sollen neben polititischen Inititativen und europäischen Förderungen vor allem auch Kapitalströme in „grüne Projekte“ und nachhaltige Unternehmen geleitet werden, um die Dekarbonisierung unseres Wirtschaftsystems zu finanzieren. Eine kurze Chronologie:
Da es weder jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive, noch eine etablierte einheitliche Interpretation der Regulatorik gibt, betreten berichtspflichtige Unternehmen vielfach Neuland. Selbst erfahrenen Wirtschaftsprüfer:innen und Unternehmensberater:innen fehlt bei der CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung teils noch die notwendige Trittsicherheit, die es bei der Finanzberichterstattung ob der langjährigen Erfahrung schon gibt.
Mit den neuen Berichtspflichten erhalten finanzielle und nicht-finanzielle Daten (ESG-Daten) den gleichen Stellenwert. Nicht-finanzielle Daten müssen sohin den gleichen prüffesten Ansprüchen an Qualität, Konsistenz und Vollständigkeit wie finanzielle Daten entsprechen.
Ein weiterer Effekt: Die finanzielle und die nicht-finanzielle Unternehmenssteuerung werden miteinander verbunden. Dies hat weitreichenden Einfluss auf das Datenmanagement sowie auf unternehmensinterne Kernprozesse wie beispielsweise die Planung, das Berichtswesen und das Forecasting, welche um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden müssen. Obwohl Nachhaltigkeit zum Selbstverständnis der Energie Steiermark gehört, sind diese neuen, umfassenden und konzernweiten Offenlegungspflichten für den Lagebericht 2025 eine anspruchsvolle Aufgabe.
Zeit, Kosten, Umsatz, Gewinn oder Qualität sind nicht mehr die alleinigen Entscheidungstreiber. Ökologische und soziale Kriterien bekommen ein höheres Gewicht in unternehmerischen Entscheidungsprozessen. Ökologische Auswirkungen wie beispielsweise CO2e-Emissionen, Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme, der „klassische“ Umweltschutz, sowie soziale Nachhaltigkeitskriterien wie die Förderung von Minderheiten oder Chancengerechtigkeit müssen in Entscheidungen miteinbezogen werden, da zukünftig über Ziele, Fortschritte und Strategien in diesem Zusammenhang berichtet werden muss.
Die bekannten drei Entscheidungsdimensionen Qualität, Kosten und Zeit werden um eine Entscheidungsdimension erweitert, die Nachhaltigkeit.
Die Nachhaltigkeitssteuerung muss im Führungsalltag einen fixen Platz finden und entstehende Zielkonflikte müssen erfolgreich aufgelöst werden. Die eingangs beschriebene EU-Taxonomie sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive sind nicht ausschließlich ein Berichts- und Nachhaltigkeitsthema sondern wirken sich auf Finanz- und Organissstrukturen in Unternehmen aus und betreffen sämtliche Organisationseinheiten.
Vereinfacht gesagt: Sie stellen die Zukunftsfähigkeit auf die Probe und leiten einen substanziellen Change-Prozess in Unternehmen ein. Künftig braucht es daher eine Wissenserweiterung im Bereich der Nachhaltigkeit für Entscheider:innen. Führungskräfte müssen künftig verstärkt fachübergreifend und koordiniert an der Schnittstelle Ökonomie-Ökologie-Soziales handeln und entsprechende Zielkonflikte lösen.
Entscheidungsfindungen werden komplexer und die Berichtspflichten sind aufwendig. Sie bieten aber die Chance, einen umfassenderen Blick auf die Unternehmenssteuerung zu erlangen. Zudem kann die Geschäftstätigkeit weiterentwickelt, Kosten gesenkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesteigert werden.
Der Weg von „short-termism business“ hin zu langfristiger nachhaltiger Unternehmensentwicklung führt über die Zuordnung eines „wirtschaftlichen“ Wertes der ESG-Aspekte, um diese in Kosten-Nutzen-Überlegungen einbeziehen zu können. Mit den Berichtspflichten wird die Nachhaltigkeitsleistung messbarer und vergleichbarer. Zudem wird die Transparenz und Wirksamkeit gesetzter Ziele und Maßnahmen steigen.