Fünf Schritte zur ESRS-Berichterstattung
1 Identifikation
Basierend auf dem Berichterstattungsumfang wird in einem ersten Schritt ein Grundverständnis für die Zusammenhänge der Geschäftsaktivitäten mit Auswirkungen, Risiken und Chancen geschaffen. Die Voranalysen umfassten in der Energie Steiermark die bisherige Wesentlichkeitsanalyse (2021, nach GRI-Standard), die Geschäftsfelder des Konzerns, die ESRS-Themenliste, die Wertschöpfungskette, die Stakeholdergruppen, die regulatorischen Rahmenbedingungen, die aktuellen SWOT-Analysen aus dem Konzernstrategieprozess, eine Peer-Group Review und eine Analyse der (ESG-)Risiken aus dem etablierten Enterprise Risk Management. Bei der initialen Erhebung und Erstbewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden sachverständige Energie Steiermark Kolleg:innen bei- und wissenschaftliche Studien herangezogen.
Die identifizierten Auswirkungen wurden in kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten nach Ausmaß, Umfang, Eintrittswahrscheinlichkeit und Unabänderlichkeit quantitativ bewertet. Auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde mitaufgenommen. Zur finanziellen Bewertung der Unternehmensrisiken im Zusammenhang mit den ESRS-Themen wurde das Bewertungssystem aus dem Enterprise Risk Managementsystem übernommen. Die Energie Steiermark hat aus der umfangreichen ESG-Themenliste 24 Themen als wesentlich für das Unternehmen bewertet.
2 Stakeholder-Feedback
Um bei den Themenfeldern Ökologie, Soziales und Governance auch den Blick von außen auf die eigenen Unternehmenstätigkeiten zu schärfen, wurden in einem zweiten Schritt Stakeholder mittels Interviews und Fragebögen in den Analyseprozess der doppelten Wesentlichkeit einbezogen.
Stakeholdereinbindung: Stakeholder sind Personen oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von diesem beeinflusst werden können. Bei der Auswahl wurde zwischen betroffenen und interessierten Stakeholdergruppen unterschieden. Wobei betroffene Stakeholder Einzelpersonen oder Gruppen sind, die direkt oder indirekt von den Geschäftstätigkeiten des Unternehmens betroffen sind oder betroffen sein könnten. Dazu zählen etwa der Aufsichtsrat, Kund:innen, Lieferant:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Investor:innen. Interessierte Stakeholder hingegen sind Nutzer:innen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie beispielsweise Banken, NGOs oder Medien.
3 Ergebnisse
Basierend auf den Ergebnissen des Feedbackprozesses wurden in einer Überarbeitungsschleife die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen angepasst. In Abstimmung mit den obersten Leitungs- und Führungorganen des Unternehmens wurden die Ergebnisse anschließend beschlossen.
4 Berichtspflichten
Im vorletzten Schritt wurden die quantitativen und qualitativen Berichtspflichten basierend auf den wesentlichen Themen abgeleitet und damit die ESRS-Angabepflichten definiert. Nach Erarbeitung der wesentlichen Themen und der Ableitung der Berichtspflichten beginnt nun die Erfüllung der entsprechende Berichtspflichten.
5 Aktualisierung
Eine Aktualisierung der doppelten Wesentlichkeit wird jährlich in einem wiederkehrenden Prozess stattfinden.Sie basiert auf substanziellen Änderungen beispielsweise in den Geschäftsaktivitäten, in der Wertschöpfungskette, in den Märkten, in der Organisationsstruktur oder durch M&A-Transaktionen.