Ausgehärtete, geschrumpfte oder poröse Fensterdichtungen verursachen nicht nur Zugluft, sondern sind auch für unnötige Energiekosten verantwortlich. Passgenaue Silikonkautschukdichtungen machen einen teuren Fenstertausch oftmals überflüssig und können von einer professionellen Sanierungsfirma innerhalb weniger Stunden zu überschaubaren Kosten ausgetauscht werden.
Führen Sie den Dichtungstausch mit einem Sanierungsprofi Ihrer Wahl durch. Oder kontaktieren Sie unsere Partnerfirma SaniKon GmbH, um auf einfachem Wege ein unverbindliches Angebot einzuholen.
Füllen Sie nach erfolgtem Fensterdichtungstausch gemeinsam mit Ihrem Sanierungspartner den Förderantrag aus. Den von Ihnen benötigten Förderantrag finden Sie hier zum Download.
Übermitteln Sie uns den ausgefüllten Förderantrag zusammen mit dem Rechnungsnachweis unkompliziert per E-Mail an folgende Adresse: service(at)e-steiermark.com
Mit unserer Partnerfirma SaniKon GmbH haben wir einen führenden Betrieb in Sachen Fensterdichtungstausch gewinnen können.
Lassen Sie sich direkt beraten oder sichern Sie sich auf einfache Art und Weise Ihr individuelles Angebot:
Tel. +43 676 8463 55 211
E-Mail: office(at)sanikon.at
Fördergegenstand
Gefördert wird die Dichtung und Wartung der Beschläge von Fenstern und Türen in Wohngebäuden bzw. Wohnungen. Nicht gefördert wird der Tausch von Fenstern und Türen sowie die Fenstersanierung in Nichtwohngebäuden. Nicht gefördert werden Fenstersanierungsmaßnahmen, für die Förderungen des Bundes oder des Landes (z.B. Handwerkerbonus) in Anspruch genommen wurden/werden.
Allgemeine Bedingungen
Die Maßnahme wird im Zeitraum von 01.04.2024 bis 31.12.2025 umgesetzt. Die Förderung kann erst nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahme und sobald der Förderwerber Kunde der Energie Steiermark Kunden GmbH ist beantragt werden. Ist der Förderwerber Mieter des Objektes, so hat er die schriftliche Zustimmung des Objekteigentümers für die Sanierungsmaßnahme einzuholen. Allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Sanierungsmaßnahme sind vom Förderwerber einzuholen.
Abwicklung
Bearbeitet werden alle vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Förderantrag, die gemeinsam mit der Rechnungskopie des Sanierungsunternehmens bis zum 31.12.2025 bei der Energie Steiermark Kunden GmbH eintreffen.
Förderung
Unter den genannten Voraussetzungen gewährt die Energie Steiermark Kunden GmbH eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung in der Höhe von 2 Euro pro Laufmeter sanierte Fensterdichtung/Türdichtung. Als Grundlage für die Berechnung des gesamten Förderbetrags dienen die vom Sanierungsunternehmen angegebenen Laufmeter sanierte Dichtung (siehe Formular).
Voraussetzungen
Die allgemeinen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Download.