Wichtige Kundeninformation

Grundversorgung

Sicher versorgt – Ihr Recht auf Energie

Die Energie Steiermark stellt sicher, dass Sie jederzeit mit Strom versorgt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) haben Haushaltskund:innen das Recht auf Belieferung – auch in besonderen oder herausfordernden Situationen.

Was ist Grundversorgung und wie kann sie beantragt werden? 

Die Grundversorgung garantiert Ihnen den Zugang zu Strom, unabhängig von Ihrer aktuellen Lebenssituation.

Sie können die Grundversorgung in Anspruch nehmen, wenn:

  • Sie keinen Energieliefervertrag haben
  • Ihr bestehender Vertrag beendet wurde
  • Sie Schwierigkeiten haben, einen neuen Anbieter zu finden
  • Sie sich in einer finanziell herausfordernden Situation befinden

 

Wichtig: Die Grundversorgung muss aktiv von Ihnen beantragt werden.

 

Ihr Tarif in der Grundversorgung

In der Grundversorgung werden Sie zu einem transparenten und fairen Tarif beliefert.

Dieser umfasst:

  • Arbeitspreis: Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh)
  • Grundpreis: fixer monatlicher Betrag

 

Bitte beachten Sie: Zusätzliche Kosten wie Netzgebühren, Steuern und Abgaben sind nicht Bestandteil des Energiepreises und werden gesondert verrechnet.

Alle aktuellen Preise und Tarifdetails finden Sie hier für Strom und Gas.

 

Vertragsbedingungen

Für die Grundversorgung gelten klar definierte Bedingungen: 

  • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Steiermark
  • Sie können jederzeit in einen anderen Tarif wechseln
  • Preisänderungen werden Ihnen rechtzeitig und transparent mitgeteilt

 

 

Wir sind für Sie da

Wenn Sie Fragen zur Grundversorgung oder zu Ihrem Tarif haben, unterstützt Sie die Energie Steiermark gerne.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche, faire und verständliche Energieversorgung zu ermöglichen.

Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.