Grundversorgung
Grundversorgung
Was ist Grundversorgung und wie kann sie beantragt werden?
Die sogenannte Grundversorgung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des von Ihnen kontaktierten Energielieferanten, Sie mit Strom oder Gas zu beliefern. Solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und die Rechnungen für die Netznutzung bezahlen, muss Ihre Energiebelieferung gewährleistet werden (Ihre Anlage darf nicht abgeschaltet werden). Grundversorgung können Sie bei jedem Lieferanten in Anspruch nehmen, der im jeweiligen Bundesland Kundinnen und Kunden mit Strom bzw. in Österreich mit Gas versorgt. Sie können sich auch bei uns auf Grundversorgung berufen, indem Sie einen unserer Tarife abschließen.
Welche Tarife stehen Ihnen zur Verfügung?
Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des KSchG (Privatkundinnen und Privatkunden bzw. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer), die in der Steiermark ansässig sind, haben die Möglichkeit, sich auf Grundversorgung zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Strom bzw. Gas zu berufen. Die Tarife, die für Privatkundinnen und Privatkunden bei Grundversorgung in Kraft treten, finden Sie hier. Jene Tarife, die für Kleinunternehmen bei Grundversorgung angewendet werden, finden Sie auf unserer Webseite für Strom und Gas.