Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre Ihren Zählerstand abzulesen. In den Jahren dazwischen schickt er Ihnen eine Selbstablesekarte zu. Wenn diese nicht zeitgerecht zurückgeschickt wird, dann schätzt der Netzbetreiber Ihren Verbrauch.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist das kein Problem. Bitte geben Sie Ihrem zuständigen Netzbetreiber den tatsächlichen Zählerstand bekannt. Dieser leitet die korrigierten Daten an uns weiter. Wir erstellen dann eine korrekte Rechnung und kümmern uns um den Rest.
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