Auch BürgerInnen können Teil der Gemeinschaft werden. Damit Daten übertragen und ausgewertet werden können, ist die Installation von intelligenten Messgeräten (Smart Meter) nötig. Durch die gemessenen Viertelstunden-Werte können Erzeugung und Verbrauch gegenübergestellt und die resultierende Energiebilanz auf einer Plattform abgebildet werden.
Der erste Schritt bei der Gründung einer Energiegemeinschaft ist eine Bestandsanalyse. Dabei wird festgestellt, welche Gebäude oder Objekte geeignet sind, in eine Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Außerdem wird geklärt, ob aufgrund der technischen Gegebenheiten eine lokale oder regionale Energiegemeinschaft gegründet wird. Während Teilnehmer einer lokalen Energiegemeinschaft über das Niederspannungs-Ortsnetz (Netzebenen 6 und 7) einer Trafostation verbunden sind, geht der Bereich einer regionalen Energiegemeinschaft über eine Trafostation hinaus. Gemeinsam mit unserem Partner der Landesenergieagentur Steiermark stehen wir mit Rat zur Seite.
Sind mögliche Objekte für eine Gemeinschaft evaluiert und gefunden, werden die Daten der Anlagen an den Netzbetreiber überliefert. Dieser stellt fest, ob die jeweiligen Anlagen mit voll funktionsfähigen Smart Metern ausgerüstet sind. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.
Eine Energiegemeinschaft ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren. Nähere Informationen dazu werden auf der Webseite der österreichischen Koordinationsstelle zur Verfügung gestellt.
Sind alle technischen Fragen geklärt, die Objekte für eine geeignete Energiegemeinschaft identifiziert und die Gemeinschaft formell gegründet, muss die Energiegemeinschaft auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registriert werden. Auch hier helfen wir gerne.
Im letzten Schritt hat noch eine Anmeldung der Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber zu erfolgen. Sind alle Unterlagen an den Netzbetreiber übermittelt und die Energiegemeinschaft von diesem genehmigt, kann die Energiegemeinschaft in Betrieb gehen. Die Mess- und Verrechnungsdaten werden nun vom Netzbetreiber im Rahmen des EDA Anwenderportals zur Verfügung gestellt. Die innergemeinschaftliche Verrechnung muss dabei durch den Betreiber der Energiegemeinschaft durchgeführt werden.
Bezirke: Südoststeiermark, Hartberg, Fürstenfeld, Weiz
+43 664 6160332 nadine.lebenhofer@e-steiermark.comBezirke: Murau, Murtal, Leibnitz, Graz Umgebung
+43 664 6167897 wilfried.pfeifer@e-steiermark.comBezirke: Liezen, Bruck Mürzzuschlag, Leoben, Voitsberg, Deutschlandsberg
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