Hier finden Sie Informationen zu:
Ihren Energiekosten
Ihren gesamten Stromkosten (inklusive Netzentgelte, Steuern und Abgaben)
Ihrem gesamten Stromverbrauch
Ihrem neuen Teilzahlungsbetrag
Das Rechnungs-Übersichtsblatt im alten Design finden Sie hier:
Die Preisbestandteile – Energie-, Netzentgelte, Steuern und Abgaben – sind hier zusammengefasst. Zusätzlich stellen wir Ihnen mit der neuen Rechnung einen Verbrauchsvergleich zur Vorperiode zur Verfügung.
Hier erfahren Sie
Details zur Stromherkunft
Tipps und Informationen rund ums Thema Strom
Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der offene Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Ansonsten erhalten Sie eine Zahlungsanweisung. Ein eventuelles Guthaben wird zur Abdeckung Ihrer Teilzahlungsbeträge verwendet.
Die Teilzahlungsbeträge werden aufgrund des Vorjahresverbrauchs errechnet. Bei der Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge mit den tatsächlichen Kosten der Jahresabrechnung saldiert. Mit jeder Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge neu errechnet.
Einspeise- und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.
Tageszeitlich unterschiedliche Tarife. Die genaue Festlegung der Tarifzeiten wird von der Regulierungsbehörde E-Control getroffen.
Mit dem Netzbetreiber vereinbarte bzw. tatsächliche in Anspruch genommene Anschlussleistung für den Zählpunkt in kW. NNE = Netznutzungsebene; NVE = Netzverlustebene; NBL = Netzbereitstellungsleistung.
Der Gesamtbetrag für den Bezug elektrischer Energie setzt sich aus den Energieentgelten, den Netzdienstleistungen, den gesetzlich verordneten Abgaben, Zuschlägen und Beiträgen sowie der Umsatzsteuer zusammen. Nur ein Anteil der Gesamtstromkosten – der Energiepreis – unterliegt dem freien Wettbewerb.
Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energie.
Die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Energie (pro kWh).
Summe aus Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messleistung. Die Netzdienstleistungen werden von der Energie-Control Kommission verordnet.
Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für die Netznutzung.
Abgeltung der Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems.
Beim Energietransport entstehen Netzverluste. Die Kosten für den Einkauf dieser Energie werden dem Netzbetreiber durch das Netzverlustentgelt abgegolten.
Ist Teil des Netznutzungsentgeltes. Blindleistung wird zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren) oder elektrischen Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt. Blindströme belasten die Stromnetze, daher wird der Blindstrom ab einer bestimmten Größe von einem eigens dafür ausgelegten Zähler gemessen und abgerechnet.
Damit werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, der Eichung und der Verbrauchsermittlung/Ablesung verbunden sind.
Eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie (pro kWh).
Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).
Die Ökostrompauschale ist neben dem Ökostromförderbeitrag die zweite Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems, dabei ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten.
Alle BezieherInnen des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten können sich von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und eines jährlich 20 Euro übersteigenden Ökostromförderbeitrags mittels Antrag bei der GIS befreien lassen.
Falls nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Preisbestandteile umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent.
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